Konversion gestalten – Kommunen stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9060
17. Wahlperiode 21 .03.2012
Antrag
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Gerd Friedrich Bollmann, Martin Burkert, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groschek, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Dr. h.c. Susanne Kastner, Lars Klingbeil, Fritz Rudolf Körper, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Ulrich Meßmer, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Pau¬la, Stefan Rebmann, Bernd Scheelen, Dr. Carsten Sieling, Florian Pro¬nold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Konversion gestalten – Kommunen stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Durch die Strukturreform der Bundeswehr und die mit dem Standortkonzept vom Bundesmi¬nister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière verbundene Aufgabe von 31 und die Redu¬zierungen bei 90 Standorten sind die betroffenen Kommunen über die rein wirtschaftlichen Auswirkungen der Schließungen hinaus mit Konversionslasten konfrontiert, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Auch durch den weiteren Abzug von in Deutschland statio¬nierten amerikanischen und britischen Truppen werden in erheblichem Maße Standorte und Truppenübungsplätze aufgegeben, was zu zusätzlichen Lasten für die Kommunen führt.
Die Bundesregierung hat bislang kein tragfähiges Konzept vorgelegt, um den betroffenen Kommunen bei der Bewältigung der Konversionslasten zu helfen. Auf eine Kleine Anfrage der SPD- Bundestagsfraktion (Drucksache 17/8389) zu diesem Themenkomplex verwies die Bundesregierung ausschließlich auf eine Konferenz der BImA, die zu diesem Thema im Feb¬ruar 2012 stattfand, ohne dass dort konkrete Konzepte oder Lösungsansätze vorgestellt wur¬den. Das Zögern der Bundesregierung erweckt den Eindruck, es bestünde kein dringender Handlungsbedarf. Dem ist jedoch nicht so. Im Interesse der von der Bundeswehrreform oder dem Abzug von in Deutschland stationierten Truppen der NATO-Partner betroffenen Standortgemeinden, muss schnellstmöglich Planungssicherheit für die Nachnutzung der auf¬gegebenen Liegenschaften geschaffen werden.
Der Bund trägt bei der Bewältigung der Konversionsfolgen eine regionalpolitische Verant¬wortung. Dieser Verantwortung muss der Bund nachkommen, indem ausreichende finanzielle Mittel durch entsprechende Förderprogramme zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Aufstockung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie eine Rücknahme der Kürzung der Mittel für die Städtebauförderung unverzichtbar sind. Aber auch bei der Veräußerung von Liegen¬schaften durch die BImA müssen die regionalpolitischen Aspekte berücksichtigt werden.
Schließlich muss der Bund auch dafür Sorge tragen, dass die Liegenschaften des Bundes frei von Altlasten sind.
Truppenübungsplätze sind oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potentiale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den Tourismus.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. negativen städtebaulichen Folgen von Standortschließungen oder -verkleinerungen über eine geeignete Weiterentwicklung des Instrumentariums der Städtebauförderung entgegenzuwirken. Hierzu ist zusätzlich zum Programm „Stadtumbau West“, dass bereits Konversionsproj ekte fördert, im Rahmen der zusätzlichen Finanzmittel für Infra-strukturmaßnahmen gemäß des SPD-Finanzierungskonzepts ein eigenständiges Pro¬gramm „Konversion“ aufzulegen, das bundeweit allen von der Bundeswehrstrukturre¬form oder dem Truppenabzug von NATO-Partnern betroffenen Kommunen zur Ver¬fügung steht. Der dabei zur Verteilung der Bundesmittel auf die Länder zu verwen¬dende Schlüssel muss Komponenten enthalten, die sicherstellen, dass die Länder ent¬sprechend ihres jeweiligen Anteils an den geplanten Standortschließungen berück¬sichtigt werden.
Die Mittel für die Städtebauprogramme im Bundeshaushalt sind davon unabhängig auf das ursprünglich für das Jahr 2010 vorgesehene Niveau von 610 Mio. Euro anzu¬heben und perspektivisch bei dem tatsächlichen Bedarf von 700 Mio. Euro zu verstetigen;
2. bei der Finanzierung des Programms „Konversion“ durch Bund, Länder und Kom¬munen dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierungsanteile des Bundes und der Län¬der so gewählt werden, dass Konversionsprojekte vor allem in strukturschwachen Regionen nicht an fehlenden kommunalen Eigenmitteln scheitern;
3. die Instrumente der städtebaulichen Förderung der Konversion in Absprache mit den Ländern durch eine Aufstockung der von Bund und Ländern zur erbringenden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWR) zu flankieren, um den von Standortschließungen betroffenen Kommunen In¬vestitionen zur Stärkung der Infrastruktur und der örtlichen Wirtschaft zu ermögli¬chen, und im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW-Gesetz (GRWG) die in § 1 (Gemeinschaftsaufgabe) aufgeführten Fördermaßnahmen um Maßnahmen zur Bewältigung der Konversion zu ergänzen;
4. sicherzustellen, dass Entwicklung und Vermarktung von Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Abstimmung und im Einverneh¬men mit den Standortkommunen erfolgt;
5. den Kommunen eine qualifizierte, individuelle und passgenaue Beratung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Bezug auf alle im Zusammenhang mit der Nachnutzung von Liegenschaften stehenden Fragestellungen während der
Vorbereitung und Umsetzung des Konversionsprozesses anzubieten;
6. den Verkauf der nicht mehr genutzten Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskör¬perschaften in ein geeignetes Verfahren der Bürgerbeteiligung einzubetten, um eine konsensorientierte Diskussion über mögliche Nachnutzungskonzepte und eine städte-baulich, sozial sowie naturschutzfachlich gebotene Verwertung sicherzustellen;
7. zu prüfen, wie bei der Vergabe von Liegenschaften als Alternative zum Bieterverfah¬ren ein Festpreisverfahren mit qualitativen Kriterien in Hinblick auf stadtentwick¬lungspolitische Ziele angewandt werden könnte und dabei berechtigte Interessen der Kommunen berücksichtigt werden könnten;
8. zeitnah die Chancen zu nutzen, die durch die Aufgabe von bislang militärisch genutz¬ten Flächen in Bezug auf das generelle Ziel einer Reduzierung der Inanspruchnahme von Flächen liegen. Zur Erreichung des Ziels, die Flächeninanspruchnahme bis zum Jahr 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren, ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine Entsiegelung überbauter militärischer Flächen sowie die dauerhafte Freihaltung der nicht bebauten Flächen Vorrang vor einer baulichen Nutzung einzuräumen ist;
9. die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen zu schützen und zu er¬halten bzw. ökologisch aufzuwerten und sie zusätzlich zu der bestehenden Flächenku¬lisse ins nationale Naturerbe aufzunehmen;
10. Flächen, bei denen die Beräumung von militärische Altlasten gegenwärtig nicht fi-nanzierbar ist, als Wildnisflächen zur Verfügung zu stellen;
11. zeitnah durch eine verbindliche Terminierung für den Abzug, die Aufgabe oder Teil¬aufgabe von Liegenschaften durch die Bundeswehr Planungssicherheit für die Kom¬munen zu schaffen und durch entsprechende bilaterale Vereinbarungen auch den Kommunen eine zeitliche Planung zu ermöglichen, die von beabsichtigten Standort-schließungen der in Deutschland stationierten britischen und amerikanischen Truppen betroffen sind;
12. eine umfassende wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Maßnahmen und Proj ekten der Konversionsprozesse sicherzustellen und dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Stand der Konversion vorzulegen.
Berlin, den 21. März 2012
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
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